Türkei Mietgesetze Ferienvermietung/Monatliche Vermietung
1. Ferienvermietung in der Türkei – neue Regelung
Die
Gesetze für Ferienvermieter haben sich geaendert. Das betrifft
sowohl Villenvermietung als auch Wohnungsvermietung. Der Besitzer
einer zu vermietenden Ferienimmobilie ist nun verpflichtet, seine
Gaeste im Regierungssystem anzumelden.
Das
System heisst: Geçici İkamet Yerleri ve Kimlik Bildirme Projesi
(GİYKİMBİL) = vorübergehender Wohnsitz und Identifikations
Projekt
http://www.konaksis.com/dosyalar/Giykimbil_SSS.pdf
Das
bedeutet auch, dass der Vermieter einer Ferienimmobilie für
Kurzzeitvermietung Steuern in der Türkei abführen muss. Das ist
jedoch nicht neu, wer professionelle Ferienvermietung betreibt,
musste das schon immer, der Vermieter muss eine türkische Firma
gründen, denn Ferienmiete ist so etwas wie ein Pensionsbetrieb, im
Gegensatz zur privaten Langzeitvermietung ist das ein Unterschied.
Bitte
beachten, solche Ferienmietwohnungen brauchen eine Pensionslizenz und der
Vermieter eine Arbeitserlaubnis !
Wie
kann man sich im System anmelden? Gehen Sie zur örtlichen Polizei
oder Jandarma und fragen sie nach der kostenlosen Software , sie
können auch noch zusaetzliche Software dazukaufen um die XML Dateien
zu senden.
Die
Firmen Akçam Bilişim oder 3T Bilişim sind Provider dieser Software
('Kimlik Bilgilendirme' Programı)
Das
wird unter anderem bei der Registrierung bei GİYKİMBİL
verlangt :
-
Nationalitaet
- Voller Name
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Nummer des Reisepasses
- An- und Abreisetag
Strafen
- Voller Name
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Nummer des Reisepasses
- An- und Abreisetag
Strafen
Strafe bei Nichtregistrierung der Immobilie 10,383 TL
Strafe für nicht registrierte Gaeste pro Tag 700 TL
Wenn sie Ihre Immobilie nur an Familie und Freunde vermieten ohne finanzielles Interesse, sind sie dazu nicht verpflichtet.
Es
wird jedoch darauf hingewiesen, dass Probleme auftauchen können,
wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist und die Gaeste nicht
registriert wurden. Es wird auf jeden Fall empfohlen, sich am
örtlichen Polizeirevier zu erkundigen.
Alternativ
bieten örtliche Agenturen manchmal einen Service an, bei dem sich
der Eigentümer selbst nicht registrieren muss und sich die Agentur
darum kümmert. Dies ist natürlich ebenfalls nicht kostenlos. Jedoch
eine Alternative.
Quelle: https://sarigermeconstruction.blogspot.com/p/turkei.html
Quelle: https://sarigermeconstruction.blogspot.com/p/turkei.html
2. Privatmiete
Auch
wenn die türkischen oder auch auslaendischen Vermieter heute
Mietvertragsvordrucke benutzen, sollte man doch , weil eine Form des
Mietvertrages heute noch nicht vorgeschrieben ist, als Auslaender
einige Dinge wissen. Sowohl als Mieter als auch zukünftiger
Vermieter in der Türkei.
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