Türkei Mietgesetze Ferienvermietung/Monatliche Vermietung

1. Ferienvermietung in der Türkei – neue Regelung 





Die Gesetze für Ferienvermieter haben sich geaendert. Das betrifft sowohl Villenvermietung als auch Wohnungsvermietung. Der Besitzer einer zu vermietenden Ferienimmobilie ist nun verpflichtet, seine Gaeste im Regierungssystem anzumelden.

Das System heisst: Geçici İkamet Yerleri ve Kimlik Bildirme Projesi (GİYKİMBİL) = vorübergehender Wohnsitz und Identifikations Projekt
http://www.konaksis.com/dosyalar/Giykimbil_SSS.pdf

Das bedeutet auch, dass der Vermieter einer Ferienimmobilie für Kurzzeitvermietung Steuern in der Türkei abführen muss. Das ist jedoch nicht neu, wer professionelle Ferienvermietung betreibt, musste das schon immer, der Vermieter muss eine türkische Firma gründen, denn Ferienmiete ist so etwas wie ein Pensionsbetrieb, im Gegensatz zur privaten Langzeitvermietung ist das ein Unterschied.
Bitte beachten, solche Ferienmietwohnungen brauchen eine Pensionslizenz und der Vermieter eine Arbeitserlaubnis !
Wie kann man sich im System anmelden? Gehen Sie zur örtlichen Polizei oder Jandarma und fragen sie nach der kostenlosen Software , sie können auch noch zusaetzliche Software dazukaufen um die XML Dateien zu senden.
Die Firmen Akçam Bilişim oder 3T Bilişim sind Provider dieser Software ('Kimlik Bilgilendirme' Programı)

Das wird unter anderem bei der Registrierung bei GİYKİMBİL verlangt :
- Nationalitaet
- Voller Name
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Nummer des Reisepasses
- An- und Abreisetag

Strafen

Strafe bei Nichtregistrierung der Immobilie 10,383 TL
Strafe für nicht registrierte Gaeste pro Tag 700 TL

Wenn sie Ihre Immobilie nur an Familie und Freunde vermieten ohne finanzielles Interesse, sind sie dazu nicht verpflichtet.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Probleme auftauchen können, wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist und die Gaeste nicht registriert wurden. Es wird auf jeden Fall empfohlen, sich am örtlichen Polizeirevier zu erkundigen.

Alternativ bieten örtliche Agenturen manchmal einen Service an, bei dem sich der Eigentümer selbst nicht registrieren muss und sich die Agentur darum kümmert. Dies ist natürlich ebenfalls nicht kostenlos. Jedoch eine Alternative.

Quelle: https://sarigermeconstruction.blogspot.com/p/turkei.html


2. Privatmiete


Auch wenn die türkischen oder auch auslaendischen Vermieter heute Mietvertragsvordrucke benutzen, sollte man doch , weil eine Form des Mietvertrages heute noch nicht vorgeschrieben ist, als Auslaender einige Dinge wissen. Sowohl als Mieter als auch zukünftiger Vermieter in der Türkei. 

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