Türkei 2026: Änderung bei touristischer Vermietung unter 100 Tagen - Gerüchte und Fakten
1. Juli 2026
Gerüchte brodeln - was ist Fakt?
Das Finanzministerium hatte im Jahr 2025 eine interne Anweisung herausgegeben. Demnach sollte jeder, der eine offizielle Tourismus-Mietlizenz besitzt, automatisch als Gewerbebetrieb eingestuft werden – inklusive rückwirkender Gewerbesteuer und 20 % Mehrwertsteuer (KDV). Das bedeutet nicht, dass der Urzustand wiederhergestellt ist und es läuft wie vor dem neu eingeführten Gesetz - man kann nicht einfach unangemeldet privat an Touristen vermieten. Es ändert sich nur die Einstufung der Einnahmen!!!
- Das Urteil des Staatsrats (Danıştay): Das Gericht entschied, dass private Kurzzeitvermietungen (ohne Hotel-Services wie Frühstück oder tägliche Reinigung) reine Vermietungen von unbeweglichem Vermögen (gayrimenkul sermaye iradı) sind. Sie dürfen von der Steuerbehörde nicht pauschal als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
- Die Folge: Vermieter müssen für die Einnahmen nun keine Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlen, sondern lediglich die normale Einkommensteuer auf Mieteinnahmen.
ABER Was für Wohnanlagen weiterhin unverändert gilt
Das Gerichtsurteil betrifft ausschließlich die Besteuerung, nicht aber die ordnungsrechtlichen Pflichten des Tourismusgesetzes.
Die folgenden Auflagen sind nach wie vor zu 100 % zwingend:
- Die 100%-Einwilligungspflicht bleibt bestehen: Wer eine Wohnung in einer normalen Wohnanlage (Site) oder einem Mehrfamilienhaus tageweise vermieten möchte, benötigt vorab die einstimmige, schriftliche Zustimmung aller Eigentümer des Gebäudes.
- Keine Vermietung ohne Lizenz: Wer ohne die offizielle Genehmigung des Tourismusministeriums und ohne Plakette vermietet, handelt illegal.
- Die Strafen sind weiterhin aktiv: Die drakonischen Bußgelder für illegale Kurzzeitvermietungen (beginnend bei 100.000 TL) und das Risiko der behördlichen Versiegelung der Wohnung gelten unvermindert weiter.
Das Gerücht, das Gesetz sei komplett "gekippt" worden, ist eine klassische Falschmeldung in den sozialen Medien.
Der Mieterschutz und der Schutz der Eigentümergemeinschaften vor illegalen Hotel-Strukturen in Wohnblocks sind weiterhin lückenlos gesetzlich verankert.
1. Der behördliche Ablauf (Die Lizenz)
Bevor du die Wohnung auf Airbnb oder anderen Plattformen anbietest, musst du zwingend die behördlichen Schritte befolgen. Ohne Lizenz bleibt die Vermietung illegal:
- Zustimmung der Nachbarn: Du benötigst weiterhin die schriftliche, einstimmige Einwilligung (100 %) aller Eigentümer deines Gebäudes.
- Lizenz beantragen: Der Antrag für das „Turizm Amaçlı Konut İzin Belgesi“ wird digital über das e-Devlet-Portal beim Ministerium für Kultur und Tourismus eingereicht.
- Plakette anbringen: Nach der Genehmigung erhältst du eine offizielle Plakette, die gut sichtbar am Eingang der Wohnung montiert werden muss.
- Meldepflicht (KBS): Du musst jeden Gast innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft über das polizeiliche Identitätsmeldesystem (Kimlik Bildirim Sistemi) registrieren.
2. Der steuerliche Ablauf (Die Einnahmen)
Hier greift die Erleichterung durch das neue Gerichtsurteil:
- Einstufung als Mieteinnahme: Airbnb-Einnahmen zählen steuerlich nun als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (Gayrimenkul Sermaye İradı - GMSI) und nicht mehr als gewerblicher Gewinn.
- Keine Gewerbeanmeldung: Man muss keine Firma gründen, keinen Buchhalter für monatliche Erklärungen einstellen und keine Umsatzsteuer (KDV) auf die Miete abführen.
- Jährliche Steuererklärung: Du musst die Einnahmen lediglich einmal im Jahr (jeweils im März des Folgejahres) im Zuge der normalen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt angeben und versteuern.
Der wesentliche Unterschied liegt im Zweck und in der Zuständigkeit der beiden Dokumente: Die Gewerbeanmeldung bestimmt, wie Ihre Einnahmen versteuert werden, während die Lizenz die Erlaubnis zur touristischen Nutzung der Immobilie darstellt.
Die Lizenz vom Tourismusministerium (Tourismuslizenz)
- Zweck: Sie erlaubt Ihnen überhaupt erst, Wohnraum legal für kurze Zeiträumen (unter 100 Tage) an Touristen zu vermieten.
- Fokus: Baurecht und Nachbarschaftsschutz. Das Ministerium prüft, ob die Immobilie sicher ist und ob alle Nachbarn im Haus einverstanden sind.
- Zuständigkeit: Ministerium für Kultur und Tourismus (beantragt über das E-Government-Portal e-Devlet).
- Pflicht: Für jeden privaten Vermieter absolut zwingend, der über Airbnb oder ähnliche Plattformen tageweise vermietet.
Die Gewerbeanmeldung (Handelsregister / Steueramt)
- Zweck: Sie regelt die rechtliche Struktur Ihres Betriebs (z. B. Gründung einer Firma) und die Art der Besteuerung.
- Fokus: Wirtschaftliche Aktivität. Ein Gewerbe ist nötig, wenn Sie die Vermietung professionell wie ein Hotel betreiben (mit Personal, Zusatzleistungen, Marketing).
- Zuständigkeit: Lokales Steueramt (Vergi Dairesi) und Handelskammer.
- Pflicht: Nach aktuellen Gerichtsurteilen für reine Privatvermieter nicht mehr zwingend nötig. Sie deklarieren die Einkünfte stattdessen einfach als private Mieteinnahmen (Gayrimenkul Sermaye İradı) in Ihrer jährlichen Steuererklärung.
Zusammenfassung für Sie als Airbnb-Gastgeber
Sie müssen kein Gewerbe anmelden (keine Firma gründen), um Ihr Apartment privat über Airbnb anzubieten. Sie müssen aber zwingend die Lizenz beim Tourismusministerium beantragen, bevor Sie das Inserat online stellen.
Kann ich kostenlos Freunde in meiner Ferienwohnung in der Türkei Urlaub machen lassen , wenn ich nicht da bin?
Im türkischen Recht ist das kostenlose Überlassen einer Ferienwohnung an Freunde ohne Lizenz nicht erlaubt, wenn Sie selbst nicht anwesend sind. Das im Jahr 2024 eingeführte Gesetz Nr. 7464 (bekannt als Airbnb-Gesetz) greift hier extrem streng durch.
Für die türkischen Behörden gilt jede kurzzeitige Überlassung von unter 100 Tagen an Personen, die nicht zur Kernfamilie gehören (Ehepartner, Kinder, Eltern), als "touristische Nutzung". Da kein Geld fließt, fehlt zwar die Steuerpflicht, aber es greift die oben genannte Lizenz- und Meldepflicht.
Die rechtliche Begründung
- Das Meldegesetz (KBS): Nach dem türkischen Identitätsmeldegesetz (Kimlik Bildirim Kanunu) muss jeder Gast tagaktuell über das polizeiliche KBS-System gemeldet werden. Zugriff auf dieses System erhalten Eigentümer aber nur, wenn sie eine offizielle Tourismus-Lizenz besitzen.
- Die Grauzone/Vermutung: Wenn Sie in Deutschland leben und die Polizei oder die Gendarmerie bei einer Stichprobe ungemeldete Freunde (oder unverheiratete Partner) in Ihrer Wohnung antrifft, gehen die Behörden automatisch von einer illegalen, unlizenzierten Kurzzeitvermietung aus. Die Behauptung „Das sind nur Freunde, die zahlen nichts“ schützt Sie vor Ort nicht vor den Strafen.
- Hohe Bußgelder: Das Gesetz sieht für die unlizenzierte Überlassung von Wohnraum unter 100 Tagen drastische Bußgelder vor, die bei über 100.000 TL pro Verstoß beginnen.
Offizielle Quellen und Gesetzestexte
Um die genauen rechtlichen Regelungen, Pflichten und Bußgelder für Eigentümer nachzulesen, nutzen Sie bitte die folgenden offiziellen türkischen Regierungsportale:
- Den vollständigen und verbindlichen Gesetzestext des Gesetzes Nr. 7464 finden Sie direkt im amtlichen Gesetzblatt der Republik Türkei auf Resmi Gazete.
- Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Lizenzierung und den strengen Auflagen für Eigentümer stellt das türkische Kultur- und Tourismusministerium im Leitfaden auf Kültür ve Turizm Bakanlığı (Kocaeli) bereit.
- Den offiziellen digitalen Antragsprozess, den Eigentümer zwingend über ihr staatliches Nutzerkonto abwickeln müssen, finden Sie auf dem Regierungsportal e-Devlet.
Wichtige Ausnahme: Wann es zusätzlich doch ein Gewerbe ist
Das Urteil gilt nur, solange man die Wohnung mit Miete rein als Unterkunft überlässt.
Bietest man Gästen zusätzliche hotelähnliche Dienstleistungen an (z. B. tägliche Reinigung, Frühstücksservice, geführte Touren oder einen Flughafentransfer gegen Aufpreis), wertet das Finanzamt dies weiterhin als gewerbliche Tätigkeit.
In diesem Fall müssten Sie nach wie vor ein Gewerbe anmelden. Ebenso gilt die Gewerbepflicht, wenn mehr als 5 Wohnungen im selben Gebäude von Ihnen als Besitzer vermietet werden.
