Türkei Wohnen






























Erleichterte Grundbuchübertragung von Immobilien für türkische Staatsbürger

Bisher erfolgte die Übertragung von unbeweglichem Vermögen wie Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungen und Grundstücken bei dem Grundbuchamt, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Künftig soll es möglich sein die Übertragung auch in einer anderen Stadt vorzunehmen. Hier weiterlesen...
 



GRUNDBUCHÜBERTRAGUNG FÜR 12 LÄNDER VOM AUSLAND AUS BALD MÖGLICH  - ANREISE NICHT NOTWENDIG!


Für im Ausland lebende türkische Staatsbürger und auch für im Ausland lebende Ausländer, vor allem Engländer, Deutsche und Russen, die in der Türkei investieren möchten, gibt es eine gute Nachricht: Laut einer Erklärung des Ministeriums für Umwelt und Stadtentwicklung wurde ein Projekt ins Leben gerufen, um den Verkauf der Immobilien in der Türkei länderübergreifend zu beschleunigen, berichtete sowohl TRT Haber TV am Mittwoch in den Abendnachrichten und die Online Zeitung Silayolundayiz.

Mit diesem Projekt, welches das Ministerium für Umwelt und Stadtentwicklung durchführt, werden Büros in 12 Ländern, allen voraus England, auch in Deutschland, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Katar, Norwegen, Russland und den zentralasiatischen Turkrepubliken eröffnet. Egal ob die eigene Immobilie, in der Türkei verkauft werden soll oder ob man in der Türkei eine Immobilie kaufen möchte, Käufer oder Verkäufer müssen nicht mehr in die Türkei reisen. In den zuständigen Konsulaten der jeweiligen Länder dieser Käufer oder Verkäufer wird die Transaktion der Grundbuchübertragung anschließend abgeschlossen.
Die Büros, die in Europa in den genannten Ländern eröffnet werden sollen, sind Informationsstelle für türkische Staatsbürger und ausländische Käufer und Investoren. Die Büros werden Auskunft über die Gesetzgebung der Republik Türkei gegeben und die Beratung über den Immobilienkauf in der Türkei. Darüber hinaus informieren Beamte des Grundbuchamtes türkische Staatsbürger und Ausländer über Projekte wie Web-Grundbuchurkunde, TAKBIS und MEGSIS (zwei Online-Portale des türkischen Katasteramtes) Quelle: https://nex24.news/2019/07/tuerkei-kauf-von-immobilien-bald-aus-dem-ausland-moeglich/?fbclid=IwAR1Llwh6DXAvrZKjPaWtXPJmBGMleqphlR53X3lQhWAABKj6CzfbbPNq_vE

Anmerkung in eigener Sache :

Der Sinn liegt sicherlich nicht darin, eine Immobilie ungesehen vom Foto zu kaufen. Doch es erleichtert z.B. einem Verkäufer im Ausland die Prozedur , weil er selbst beim der Grundbuchübertragung nicht mehr anwesend sein muss. 

Auch für Ausländer, die bisher nocheinmal nach der militärischen Prüfung der Immobilie ein zweites Mal anreisen mussten, eine Erleichterung - zumal es aktuell Anfang Juli 2019, nach Berichten aus Alanya von Betroffenen, bei den Notaren jetzt mit einer Ausstellung von Vollmachten Probleme gegeben hat, da diese ihre Adressen der Klienten nur noch aus dem türkischen Onlinesystem beziehen können und diese Adressen offiziell beim türkischen Einwohnermeldeamt vorliegen müssen. Diese Information stammt von einem Betroffenen aus dem Ausland, der deswegen keine Vollmacht ausstellen lassen konnte. 

Eine offizielle Meldeadresse erhält ein Ausländer erst nach Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis und diese kann wiederum erst nach 61 Tagen ununterbrochenem Aufenthalt in der Türkei beantragt werden. Deshalb müsste ein Ausländer somit gute 3 Monate hier vebringen, um überhaupt an eine offizielle Meldeadresse zu kommen. Warum das so entschieden wurde, weiß ich selbst noch nicht, evt. wird es ja wieder geändert, wenn mehr solche Fälle auftauchen und der Denkfehler im System behoben wurde. Oder es wird deshalb die Grundbucheintragung vom Ausland aus forciert - darüber habe ich leider noch keine Informationen. 

IMMOBILIENKAUF

In der Türkei dürfen Immobiliengeschäfte künftig nur noch in Lira und nicht mehr in ausländischen Währungen abgeschlossen werden. Ausnahme: Wenn der Eigentümer Ausländer ist. Wie in dem heutigen Amtsblatt mitgeteilt, gelte dies nicht nur für neue Kauf- und Mietverträge sondern auch für alle bereits in einer ausländischen Währung abgeschlossenen Verträge.
Privatkäufe werden davon aber offenbar nur bedingt betroffen sein. Zwar werden auch diese Verkaufsverträge in türkischer Lira vereinbart werden müssen, Zahlungen können jedoch selbstverständlich auch weiterhin in beliebiger Währung erfolgen. Ausländische Käufer und Verkäufer sind von der Regelung ausgenommen





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