Türkei: Diktatur ? Strafgesetzbuch seit 1. Juni 2005 an Deutschland angelehnt

Ich freue mich wirklich diebisch, diese Fakten veröffentlichen zu können. Warum? Weil jeder, der in Deutschland immer wieder die Türkei als Diktatur bezeichnet, ob als Deutscher oder Türke in Deutschland einfach dermaßen falsch liegt, dass ich beim Schreiben vor mich hin grinsen musste. Das hat auch einen Grund, da mein letzter Post in Facebook über den Artikel 302 über Landesverrat Kommentare hervorgebracht hat, die üblich sind bei denjenigen Türken in Deutschland, die gegen die aktuelle Regierung sind und dementsprechend Kommentare schrieben, die ich entfernt habe, weil sie einfach dumm sind.   



Der „Schweiz-Mythos“ im türkischen Recht: Woher kommen die Gesetze wirklich?

Wer sich mit der Rechtsgeschichte der modernen Türkei beschäftigt, stößt unweigerlich auf einen vermeintlich unumstößlichen Fakt: Die Türkei hat im Jahr 1926 ihre Gesetze aus der Schweiz übernommen. Doch nicht alle und selbst das Strafgesetzbuch wurde später geändert  - um es an EU Richtlinien anzupassen.  

Wer bei Straftaten oder dem berüchtigten Paragrafen 302 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) nach Schweizer Wurzeln sucht, landet in einer rechtshistorischen Sackgasse.

Tatsächlich gleicht das türkische Rechtssystem einem faszinierenden Mosaik aus verschiedenen europäischen Einflüssen.

1926: Zivilrecht aus der Schweiz

Der Mythos, alle türkischen Gesetze wären aus der Schweiz, hat ein solides Fundament. Im Zuge der Republikgründung unter Mustafa Kemal Atatürk modernisierte sich das Land in Rekordzeit. 

Für das Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch) und das Obligationenrecht (Vertragsrecht) schaute die Türkei im Jahr 1926 tatsächlich in die Alpenrepublik. 

Sie übernahm das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) fast wortwörtlich. Dies gilt bis heute als einer der radikalsten und erfolgreichsten Rechtstransfers der Moderne.

Das Strafrecht: Blick nach Italien - aber nur bis 2005! 

Beim Strafrecht ging die Türkei damals jedoch einen völlig anderen Weg. Das erste türkische Strafgesetzbuch von 1926 basierte nicht auf Schweizer Vorbildern, sondern war eine direkte Adaption des italienischen Strafgesetzbuches von 1889 (dem sogenannten Codice Zanardelli). 

Später wurden auch Elemente des faschistischen italienischen Codice Rocco integriert. Aus diesem italienisch geprägten Gesetzbuch stammte auch der berüchtigte Artikel 125, der Vorläufer des heutigen Staatsschutz-Paragrafen, der 2005 geändert wurde.


Der deutsche Einfluss: Richter, Ermittler und die große Reform 2005

Das deutsche Recht spielte von Anfang an bei den Abläufen im Hintergrund eine Rolle. Bereits die alte türkische Strafprozessordnung von 1929 (die Regeln für Polizei und Gerichte) war fast eine Eins-zu-eins-Übersetzung der deutschen Strafprozessordnung (StPO) von 1877.

Der ganz große deutsche Einfluss auf das materielle Strafrecht kam dann zur Jahrtausendwende:

Um das Rechtssystem an moderne Menschenrechtsstandards und die EU-Harmonisierung anzupassen, krempelte eine Kommission aus türkischen und deutschen Rechtswissenschaftlern das gesamte Strafgesetzbuch um.

Am 1. Juni 2005 trat das völlig neue türkische Strafgesetzbuch (Gesetz Nr. 5237) in Kraft – und mit ihm auch der aktuelle Paragraf 302 (Verletzung der Einheit und territorialen Integrität des Staates). 

Dieses moderne Gesetzbuch verabschiedete sich vom italienischen Modell und übernahm im Allgemeinen Teil die logische Struktur und tragende Prinzipien des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). 

Dazu gehören 

das strikte Schuldprinzip, 

die präzise Aufteilung von Täterschaft und Teilnahme 

sowie Regelungen zum Verbotsirrtum.

Wenn Sie das nächste Mal über das türkische Recht schreiben, merken Sie sich diese Faustregel:Familie, Ehe & Verträge: Schweizer Wurzeln (seit 1926).

Verbrechen & Strafen: Historisch italienisch (1926), heute stark deutsch geprägt (seit 2005).

Gerichtsverfahren: Seit jeher nach deutschem Vorbild (seit 1929).


Quellen und weiterführende Links:

Historischer Überblick zum türkischen Zivilrecht (Schweizer ZGB) –  Bundesrat.ch

Analyse zur Reform des türkischen Strafgesetzbuchs (TCK) von 2005 und deutsche Einflüsse – Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht

Entwicklung der türkischen Strafprozessordnung nach deutschem Vorbild -Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS)


https://hukuk.deu.edu.tr/wp-content/uploads/2019/10/3ALTAN-HEPER.pdf