Türkei: Gerichtsentscheidung - Schluss mit Streichen der Wohnung beim Auszug aus der Mietwohnung
In den sozialen Netzwerken und Nachrichtenkanälen verbreitet sich aktuell die Nachricht wie ein Lauffeuer: Ein „neues Gesetz“ in der Türkei soll angeblich verbieten, dass Vermieter beim Auszug frisch gestrichene Wände fordern. Doch was ist dran an dieser Meldung?
Warum Mieter beim Auszug nicht mehr streichen müssen
Die Wahrheit ist: Ein neues Gesetz gibt es nicht – wohl aber ein spektakuläres Grundsatzurteil, das die Rechte von Millionen Mietern in der Türkei massiv stärkt und eine altbekannte Praxis der Vermieter beendet.
Das Yargıtay-Urteil: Schluss mit „Streichen beim Auszug“
Hinter der Nachricht steckt eine aktuelle Entscheidung des türkischen Kassationshofs (Yargıtay 3. Hukuk Dairesi). Der Oberste Gerichtshof der Türkei hat in einem wegweisenden Prozess als höchste Instanz entschieden: Mieter müssen beim Auszug keine Malerarbeiten bezahlen oder selbst durchführen, sofern die Wohnung normal genutzt wurde.
Das Urteil setzt damit der jahrzehntelangen Praxis „Du musst die Wohnung so übergeben, wie du sie bekommen hast“ ein jähes Ende.
Die wichtigsten Kernpunkte des Urteils:
- Normale Abnutzung ist abgegolten: Das Verblassen von Wandfarben, leichte Spuren durch Möbel oder die typische Alterung der Bausubstanz über die Jahre gelten als vertragsgemäßer Gebrauch. Diese Abnutzung ist bereits komplett durch die monatliche Mietzahlung bezahlt.
- Mietvertragsklauseln verlieren ihre Kraft: Viele Vermieter nutzen standardisierte Verträge mit der Klausel „Boyalı teslim edildi, boyalı teslim alınacak“ (Gestrichen übergeben, gestrichen zurückzugeben). Laut dem Gericht ist eine solche pauschale Pflicht im Vertrag nicht mehr automatisch bindend, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
- Beweispflicht liegt beim Eigentümer: Will ein Vermieter Geld für Renovierungen von der Kaution abziehen, reicht die Aussage „Die Wände sind dreckig“ nicht aus. Er muss gerichtlich oder per Gutachten nachweisen, dass der Mieter die Wohnung mutwillig beschädigt oder extrem vernachlässigt hat (hor kullanma).
Warum sprechen alle von einem „neuen Gesetz“?
In der Türkei haben Urteile des Kassationshofs den Status von sogenannten Präzedenzfällen (Emsal Karar). Das bedeutet, dass sich alle lokalen Friedensgerichte (Sulh Hukuk Mahkemeleri) bei zukünftigen Streitigkeiten zwingend an dieser Rechtsprechung orientieren müssen. Da dieses Urteil ab sofort wie eine feste Rechtsnorm angewendet wird, wird es in der Öffentlichkeit wie ein neues Gesetz gefeiert. Basis dafür bleibt jedoch das bestehende türkische Obligenheitenrecht (Türk Borçlar Kanunu).
Was bedeutet das für Mieter beim Auszug?
Wer in der Türkei aus seiner Mietwohnung auszieht, sollte standhaft bleiben:
- Keine pauschalen Renovierungen: Übergeben Sie die Wohnung besenrein. Lassen Sie sich nicht zu teuren Malerarbeiten drängen, wenn die Wände nur normale Wohnspuren aufweisen.
- Kaution einfordern: Der Vermieter darf die Kaution nicht mit Verweis auf ungestrichene Wände einbehalten. Verweigert er die Auszahlung, kann unter Berufung auf das aktuelle Yargıtay-Urteil rechtlich dagegen vorgegangen werden.
- Dokumentation ist alles: Machen Sie beim Auszug (und am besten schon beim Einzug) detaillierte Fotos von allen Räumen und Wänden, um den Zustand im Zweifel beweisen zu können.
Offizielle Quellen & Weiterführende Links:
- Die rechtlichen Grundlagen der Mieter- und Vermieterpflichten sind im Türkischen Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu) verankert.
- Details zu den aktuellen Gerichtsmeldungen und rechtlichen Bewertungen durch Juristen finden sich in den Analysen von Fachmagazinen wie der Evrensel Nachrichtenseite sowie im Nachrichtenportal BirGün.
- Eine juristische Einordnung zur Erstattungspflicht von Schönheitsreparaturen bietet die Kanzlei Istanbul Lawyer Firm sowie vertiefende Beiträge im Blog von Avukat Tolga Çelik
