Türkei: Wem gehört der Strand? Kann man ihn mieten?

25. Juli 2026

Seit dem neuen Gerichtsurteil vom Obersten Gerichtshof in der Türkei, dass es empfindliche Strafen für Betreiber am Strand gibt und die Menschen, die keine Liege mieten und sich trotzdem mit ihrem Handtuch dort niederlassen dürfen, stellen sich viele die Frage: 

Mieten die Hotels und Betreiber dieses Stück Strand mit? Die bezahlen doch Miete dafür? 

Hier muss man allerdings unterscheiden WOFÜR sie Pacht bezahlen, denn so einfach ist es nicht, wie viele Betreiber denken. Und das war schon immer so, das ist nichts neues, es ist durch eine Anzeige eines Strandbesuchers, der den Prozess gewonnen hat, wieder hochgekocht. 


 In der Türkei sind alle Strände und Küstenstreifen laut Artikel 43 der Verfassung und dem Küstengesetz (Kıyı Kanunu Nr. 3621) unveräußerliches Eigentum des Staates und gehören der Allgemeinheit. Sie dürfen niemals in Privatbesitz übergehen oder für die Öffentlichkeit komplett abgesperrt werden.
1. Was mieten Hotels oder Betreiber genau?
Hotels mieten nur die Gebäude und das dazugehörige Festland (Sondernutzungsrechte/Konzessionen), aber niemals den eigentlichen Strandstreifen als exklusives Privateigentum
  • Der 50-Meter-Küstenschutzstreifen (Sahil Şeridi): Das Gesetz legt fest, dass die ersten 50 Meter ab der Flutlinie (Kıyı Kenar Çizgisi) komplett frei von dauerhaften, blockierenden Bauten bleiben müssen. In diesem Bereich dürfen keine Hotels stehen. 
  • Was erlaubte Praxis ist: Gemeinden oder das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung verpachten Betreibern oft die Erlaubnis, auf dem Strandabschnitt Dienstleistungen anzubieten (z. B. das Aufstellen von Sonnenschirmen, Liegen, Kiosken oder Stegen). 
  • Die Grenze des Mietrechts: Das Hotel mietet das Recht, dort Liegen zu vermieten oder Bewirtung anzubieten. Es mietet nicht den Sand oder das Meer. 
  • Jeder Mensch hat das Recht, sein eigenes Handtuch direkt neben die Hotel-Liegen in den Sand zu legen und dort kostenlos zu baden. Das Hotel darf nur Geld verlangen, wenn man deren Liegen, Schirme oder Gastronomie nutzt.
2. Absperrungen und das "Yargıtay"-Urteil
Zäune, Mauern, Stacheldraht oder Sicherheitsleute, die Passanten den Zugang zum Meer verwehren, sind illegal. Die Generalversammlung für Strafsachen des Kassationshofs (Yargıtay Ceza Genel Kurulu) hat hierzu ein wegweisendes Grundsatzurteil gefällt: 
  • Der Straftatbestand: Wenn Hotelangestellte oder "Beach Club"-Betreiber Menschen daran hindern, den Strand zu betreten, sie wegschicken, bedrohen oder den Zugang blockieren, begehen sie die Straftat der Freiheitsberaubung (Kişiyi hürriyetinden yoksun kılma, Art. 109 tStGB)
  • Welche Strafen, in welcher Höhe bitte in meinem zweiten Artikel lesen --->
Zusammenfassung in Kurzform:
FrageRechtslage
Dürfen Hotels den Strand absperren?Nein. Physische Blockaden (Zäune, Mauern) oder das Vertreiben von Nicht-Hotelgästen sind illegal.
Was besitzen/mieten die Hotels?Sie besitzen nur die Hotelgebäude auf dem Privatgrundstück. Am Strand mieten sie lediglich das Recht zur Aufstellung von Schirmen/Liegen (Dienstleistungskonzession).
Darf ich mein Handtuch dort ablegen?Ja. Der Aufenthalt auf den ersten 50 Metern ab dem Meer ist für jeden Bürger und Touristen absolut kostenlos.