Ausgewandert: Für den Fall des Ablebens bereits zu Lebzeiten Vorbereitungen treffen !



Es gibt traurige Momente im Leben, vor allem, wenn es sich um Verwandte oder Freunde handelt und diese plötzlich sterben. Aber es gibt dann auch viel Behördenangelegenheiten, die zu erledigen sind, vor allem, wenn der Auswanderer Ausländer ist und ganz alleine gelebt hat. Deshalb ist es wichtig dass sich jeder, der auswandert, bereits vorher Gedanken macht, was passiert, wenn er (auch bei Paaren) plötzlich im Alter alleine ist , krank wird und stirbt. 

Dieses unangenehme Thema klammern die meisten einfach aus und hoffen einfach, dass alles gut geht oder denken - nach mir die "Sintflut", mir ist das dann egal. Bitte entlasten Sie im Vorfeld schon die Menschen, die von Behörden in der Türkei aufgefordert werden, mitzuhelfen, sie tun es bestimmt gerne aber sobald sie nicht verwandt sind, ist die Hilfe automatisch  eingeschränkt. 

Man sollte jedoch immer daran denken, dass diejenigen, die sich danach kümmern müssen  - ohne verwandt zu sein - vor riesigen Hürden der Bürokratie stehen und sobald der Todesfall eintritt, Hilfestellung durch eine Liste des Verstorbenen benötigen, um alles regeln zu können. 

Darauf sollte stehen: 

a) Wo möchte ich beerdigt werden - Deutschland oder Türkei? 

Anmerkung: Im Falle einer Überführung nach Deutschland muss Geld bezahlt werden, das die Angehörigen in Deutschland übernehmen müssen. Das heisst - ist noch jemand im Heimatland, sollten Sie eine Art Sterbekasse haben, zu der die Angehörigen Zugang haben, selbst wenn es noch 20 Jahre dauern sollte.

b) Testament

Sorgen Sie für den Fall Ihres Ablebens dafür, dass alles in ihrem Sinne geregelt wird - entweder durch einen bereits zu Lebzeiten beauftragten jüngeren Rechtsanwalt, der noch im Notfall lebt und der für Sie alle Unterlagen aufbewahrt (Namen der Angehörigen in Deutschland, zuständiges Konsulat, Registrierung eines Testaments beim Amtsgericht in Deutschland oder Testament des türkischen Notars usw.) 

c) Pesonen Ihres Vertrauens an ihrem türkischen Wohnort 

Händigen Sie die Kontaktadresse dieses Anwalts guten Freunden an ihrem türkischen Wohnort  aus, die im Falle Ihres Ablebens diesen benachrichtigen, damit er tätig werden kann. Natürlich können Sie diese Dinge auch Freunden übergeben, diese haben jedoch überhaupt keinen Handlungsspielraum, das hat nur ein bevollmächtigter Anwalt

d) Selbstvorsorge 

Wenn das nicht möglich ist - tragen Sie bei Ihrem Pass und Ikamet immer ein persönlich verfasstes Schreiben mit türkischer Übersetzung mit sich, wer benachrichtigt werden soll , Namen, Telefonnummern , Adressen. Mobile Telefone , die gesichert sind, helfen meistens anderen nicht weiter, um jemanden zu benachrichtigen, selbst wenn nicht, es muss klar sein, welche Namen im Telefon die richtigen sind.

e) Haustier

Wenn Sie noch ein relativ junges Haustier besitzen, sorgen Sie bereits im Vorfeld dafür, dass dieses Tier im Todesfall ein schönes Zuhause hat, in dem es sich wohlfühlt und gut behandelt wird. Regelmässige Treffen mit den späteren Betreuern ihres Haustiers beruhigt auch sie, wenn Sie wissen, dass es ihrem Liebling an nichts fehlt. 

Katastrophen vermeiden - den Hinterbliebenen und Helfern zuliebe!

Haben Sie diese Vorsorge nicht  getroffen, verlängert sich die Zeit, bis Angehörige gefunden werden, die entscheiden müssen, wo sie beerdigt werden, ihre Wohnung darf bis zum Antritt der Erben nicht betreten werden, nur mit Anordnung der Behörden - Stromschulden laufen auf, die Ihre Erben begleichen müssen, wird der Strom abgestellt, weil Ihr Konto gesperrt wird, fühlen sich bis zur Übergabe vielleicht schon die kleinen Tierchen wohl, weil der Gefrierschrank abtaut und alles zu gammeln anfängt. Bis jemand das merkt, könnte es bereits überhand nehmen. Selbst wenn Sie einen Schlüssel an eine Vertrauensperson geben, darf diese nicht in die Wohnung. Manchmal dauert es Monate, bis die Erben anreisen. Denken Sie bitte daran. 

Wenn Sie in der Türkei beerdigt werden, übernimmt (nur bei einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ) die Stadt bzw. Kaymakam die Beerdigung. Deswegen ist es immens wichtig, sofern Sie Angehörige haben, die das entscheiden müssen und offiziell in einen Schreiben bestätigen müssen, dass sie nächste Hinterbliebene hinterlegt haben, die leicht zu finden sind - ansonsten verbleiben Sie solange in der Kühlkammer des Leichenschauhauses. 

Erleichtern Sie den Hinterbliebenen im Ausland oder Freunden vor Ort bereits zu Lebzeiten diese vielen Aufgaben, indem Sie alles bereits vorher mit ihnen besprechen. 

Wenn ein Ausländer in der Türkei stirbt - was ist zu tun? 

Wenn die verstorbene Person zu Hause eines natürlichen Todes gestorben ist, werden die "Sterbeurkunde" und die "Bescheinigung über die Beerdigungserlaubnis" unter Vorlage des Original-Personalausweises der verstorbenen Person oder einer Kopie des Personalausweises bei dem kommunalen Gesundheitszentrum der Provinz/des Bezirks, in dem der Tod eingetreten ist, beantragt. Der Tod wird der Direktion für Bevölkerungsfragen innerhalb von 10 Tagen durch das Gemeindegesundheitszentrum gemeldet. 

Die Verfahren und Grundsätze zur Meldung von Todesfällen von Ausländern wurden veröffentlicht und traten am 31.10.2011 in Kraft.

Wenden Sie sich unbedingt an Ihren zuständigen Muhtar und an Kaymakam, wenn Sie kein Familienangehöriger sind und in dem Moment auch keine Adresse von Hinterbliebenen zur Verfügung steht! Diese übernehmen dann die Angelegenheiten. Verfassen Sie trotzdem eine E-mail an das zuständige Konsulat, damit sich diese um Angehörige in der Heimat kümmern. 

DIE BEHÖRDE, DER DER TODESFALL ZU MELDEN IST

Im Falle des Todes eines Ausländers erfolgt die Benachrichtigung direkt an die Botschaft oder das Generalkonsulat des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, in der Türkei.

ZUM ZEITPUNKT DER BENACHRICHTIGUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE

Bei der Todesanzeige von verstorbenen ausländischen Personen;

a) Das Meldeformular in Anhang 3 des Rundschreibens, wo, wie und wann das Ereignis eingetreten ist und die Täter, falls vorhanden, sind im Beschreibungsteil detailliert aufgeführt,

b) Eine Kopie von Dokumenten wie Autopsiebericht, Bericht über die Todesuntersuchung, Verkehrsunfallbericht,

c) Ein Duplikat der Sterbeurkunde für die Registrierung des Todes im betreffenden Land,

d) Original oder Kopie des Reisepasses, des Führerscheins, des Personalausweises usw., die zur Feststellung der Identität und der Anschrift des Verstorbenen dienen. 


Hier noch ein Link bezüglich Eröffnung des Testaments, wenn es in Deutschland hinterlegt ist vom Bundesjustizportal -->

Es ist immens wichtig!