Austausch von Daten zwischen den deutschen und türkischen Finanzbehörden - Wissenswertes


Es werden Informationen zu Konten in der Türkei an die deutschen Steuerbehörden übermittelt. Dieser Austausch umfasst = Erträge wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne sowie Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen. Wie wird ausländisches Einkommen versteuert? Sofern der ausländische Staat die erwirtschafteten Einkünfte versteuert bleiben die Einnahmen in Deutschland steuerfrei. Diese fallen allerdings unter den Progressionsvorbehalt. Mithilfe der Freistellungsmethode bleiben Einkünfte in Deutschland steuerfrei. Eine andere Möglichkeit ist die Anrechnungsmethode. Präsident Erdogan hat angeordnet und es ist bereits verbindlich im Amtsblatt erschienen: Demzufolge wurde der BITT-Satz (Bank Insurance and Transaction Tax) für Konten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr und für Konten mit einem variablen Zinssatz von mehr als 1 Jahr in Abhängigkeit von der Inflationsrate als 0 Prozent (Steuern) festgelegt. Versteuert wird an Bank-Zinsen (bereits in der Türkei) 5 Prozent bis zu sechs Monaten, 3 Prozent bis zu einem Jahr Auf Nachfrage- und Kündigungskonten und Laufzeitkonten bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten) wird eine Steuer von 5 Prozent und auf Laufzeitkonten bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) eine Steuer von 3 Prozent erhoben. Bei den Dividenden, die von den Beteiligungsbanken als Gegenleistung für ein Beteiligungskonto gezahlt werden, beträgt die Steuer auf Konten, die länger als 1 Jahr dauern, null. Auf Girokonten mit Bedarfs-, Kündigungs- und Sonderkonten sowie auf Terminkonten bis zu 6 Monaten (einschließlich 6 Monaten) wird eine Steuer von 5 Prozent und auf Termineinlagen bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) eine Steuer von 3 Prozent erhoben. Von dem Datenaustausch betroffen sind ausländische Residenten und Türken in der Türkei, die in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet haben. Wer also irgendetwas auf türkischen Konten liegen hat, sollte sich mit einem deutschen Steuerberater in Verbindung setzen und die Sache klären, wenn er bereits eine Nettoauszahlung in der Türkei nach Abzug von Steuern erhält. Hier auch ein türkischer Artikel vom September 2020: https://www.sabah.com.tr/apara/haberler/2020/09/30/son-dakika-bankada-parasi-olanlar-dikkat-artik-vergi-alinmayacak


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