Kann ich mit deutscher Niederlassungserlaubnis länger in der Türkei bleiben? Wann verfällt sie?


Diese Frage wird mir sehr häufig gestellt. Die Antwort in Kurzform ist: 

Wer als Türke nur einen türkischen Pass und eine eine deutsche Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltnis) seit mehr als 15 Jahren besitzt,  braucht einen Nachweis, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist. Dann kann er oder sie einen Antrag auf eine Bescheinigung  bei der Ausländerbehörde stellen und erhält eine Bescheinigung, dass er sich  zeitlich unbegrenzt im Ausland aufhalten darf. Die deutsche Niederlassungserlaubnis erlischt dann nicht!

Es sollte sich doch jeder diesen Artikel hier gut durchlesen, in dem verschiedene Fälle beschrieben werden, denn es ist nicht bei allen gleich.

Hier bitte unbedingt weiterlesen, es gilt für jeden Ausländer in Deutschland gleich, hier ist zwar kein türkischer Fall beschrieben, das ist in dem Zusammenhang aber nicht wichtig: 

http://guia-frankfurt.net/es/de/verlust-der-niederlassungserlaubnis-durch-aufenthalt-im-ausland/#:~:text=Eine%20Niederlassungserlaubnis%20erlischt%20ab%2012,wenn%20der%20Ausl%C3%A4nder%20das%2060.&text=Eine%20Niederlassungserlaubnis%20erlischt%20jedoch%20nicht,wenn%20der%20Ausl%C3%A4nder%20das%2060.

Hier noch die Seite vom Landesamt für Einwanderung Berlin mit dem selben Thema:

https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erloeschen-von-aufenthaltstiteln/

Darf man seinen Wohnsitz in diesem Fall abmelden?

Der Betroffene muss immer noch seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Indizien hierfür sind z.B., dass seine Familie in Deutschland lebt und er sie regelmäßig besucht. Es reicht aber nicht aus, wenn lediglich noch ein Wohnsitz in Deutschland bei Verwandten angemeldet ist und tatsächlich aber der Betroffene mit seinem Ehepartner und Kindern gemeinsam im Ausland wohnt.  




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