Neue Verordnung für Ackerland (Tarla) bei Nichtbewirtschaftung von zwei Jahren nach Erbschaft / 14.08.2024
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft führt eine neue Verordnung ein, um eine effektivere und effizientere Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten. Laut der von der stellvertretenden Ministerin Ebubekir Gizligider angekündigten Verordnung werden landwirtschaftliche Flächen, die durch Erbschaft erworben und seit mehr als zwei Jahren nicht mehr bewirtschaftet werden, im Wege des digitalen Pachtverfahrens verpachtet. Dieses neue System wird verhindern, dass landwirtschaftliche Flächen ungenutzt bleiben, und sicherstellen, dass sie in die Wirtschaft eingebracht werden.
Foto : TRT HaberREGELMÄSSIGE EINKÜNFTE FÜR ERBEN
Gemäß der Verordnung erhalten die Erben jeden Monat regelmäßige Pachteinnahmen aus den landwirtschaftlichen Flächen, die sie besitzen, aber nicht bewirtschaften. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass geerbte landwirtschaftliche Flächen nicht ungenutzt bleiben und zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen.
FLÄCHENGRÖSSE UND PRODUKTIVITÄT STEHEN IM VORDERGRUND
Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı erläuterte die Einzelheiten der Verordnung und sagte: „Diese Verordnung wurde im Hinblick auf eine effektivere und effizientere Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen erlassen. Das Bodenschutz- und Landnutzungsgesetz Nr. 5403 wurde überarbeitet und als Gesetz Nr. 6537 geändert. Mit der neuen Verordnung werden die Pachtpreise in Abhängigkeit von der Größe und Effizienz der landwirtschaftlichen Flächen festgelegt.“
ENTSCHEIDUNGSPFLICHT FÜR ERBEN
Die neue Verordnung verpflichtet die Erben, innerhalb eines Jahres eine Entscheidung über landwirtschaftliche Flächen zu treffen. Die geerbten Ländereien gehen entweder alle auf einen Erben über oder werden, wenn sie die Mindestgröße der landwirtschaftlichen Flächen überschreiten, auf mehrere Erben aufgeteilt. Können sich die Erben nicht einigen, kann das Land an Dritte verkauft werden.
VORRANG UND AUSNAHMEN FÜR ERBEN
Für die Übertragung von landwirtschaftlichen Flächen wurden auch Prioritätskriterien unter den Erben festgelegt. Erben, die ihren Lebensunterhalt mit landwirtschaftlichen Flächen bestreiten, werden vorrangig behandelt, und sie sind von bestimmten Gebühren und Stempelsteuern für die zu vererbenden Flächen befreit. Diese Prioritäten gelten auch für Erben, die kein außerlandwirtschaftliches Einkommen haben oder deren Ehegatten tatsächlich in der Landwirtschaft tätig sind.
IN WELCHEN GEBIETEN WIRD DIE VERORDNUNG UMGESETZT?
Die neue Verordnung wird auf das ganze Land ausgedehnt, beginnend mit landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Stadtvierteln und Bezirkszentren. Ziel ist es, landwirtschaftliche Flächen effektiv zu nutzen und einen Beitrag zur Landwirtschaft des Landes zu leisten. Das Ministerium wird befugt sein, während des Verfahrens eine Klage vor den Zivilgerichten einzureichen, und es wird die Möglichkeit haben, die Flächen an den Erben mit dem höchsten Gebot zu übertragen.
WIE WERDEN DIE PACHTGEBÜHREN FESTGELEGT?
Die Pachtgebühren werden auf der Grundlage der auf den landwirtschaftlichen Flächen erzeugten Produkte berechnet. Bei der Festlegung des Pachtpreises werden viele Faktoren wie Produktionskosten, Wasserversorgung und Vermarktungsmöglichkeiten der Erzeugnisse berücksichtigt. Auf diese Weise wird ein Pachtpreis ermittelt, der dem Wert der landwirtschaftlichen Flächen entspricht, und es wird ein nützliches Modell sowohl für die Erben als auch für den Agrarsektor entwickelt.
Textquelle:
https://www.kutahyaninsesi.com/haber/21314914/miras-kalan-tarim-arazilerine-yeni-duzenleme
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