Schenkung 2022 - Übertragung einer Immobilie in der Türkei innerhalb der Familie bei Lebzeiten

 



Wie hoch sind die inländischen Übertragungskosten für Eigentumsurkunden im Jahr 2022 bei Schenkung von Immobilien innerhalb der Familie bei Lebzeiten?

Bei tatsächlichen Übertragungen (Kauf an Fremde)  wird ein anderer Satz berechnet, wenn es einen realen Verkaufspreis gibt. 

Wenn es sich um eine Übertragung ohne Kauf (Schenkung bei Lebzeiten in der Familie)  handelt, werden andere Kosten abgezogen. Im Allgemeinen werden Übertragungen von Familientitelurkunden kostenlos durchgeführt. Aber - die für diese Transaktion zu zahlende Gebühr ist höher als die andere (Kauf-) Gebühr.  

Während für Kauf- und Verkaufstransaktionen mit einer tatsächlichen Kaufpreisübergabe eine Gebühr von 20 Promille erhoben wird, kommt die Schenkungsgebühr bei kostenlosen Übertragungen von Eigentumsurkunden innerhalb der Familie zum Tragen. 

Bei der Schenkung von unbeweglichen Sachen und dinglichen Rechten ist auf den Nennwert eine Gebühr von 68,31 Promille zu entrichten

Es gibt Ausnahmen im Nießbrauchsrecht - diese sollte man unbedingt bei einem Fachanwalt erfragen. 

Darüber hinaus werden die allfällige Erbschaftsteuer des unbeweglichen Vermögens und der Gründungskonzessionsbeitrag abgezogen. Gemäß dem Tarif von 2022 wird der "Döner Sermaye Hizmet Bedeli"  mit 233 TL gezahlt, zusätzliche Servicegebühr von 32 TL wird ebenfalls erhoben.

Dies betrifft NICHT gesetzliche Erben nach einem Todesfall. 

Stand 21. Januar 2022 - Wie immer ohne Gewähr - es kann sich ganz schnell wieder etwas ändern, wer hier lebt, weiß das, immer bei solchen Vorhaben VORHER einen Fachanwalt aufsuchen! 

Wichtige Anmerkung von mir (Juni 2022) : 

Es gab im Februar 2022 für (echte) Käufer von Immobilien das neue Gesetz der Devisenumtauschbescheinigung. Das heißt, jeder Ausländer muss erst vor dem Kauf den Kaufpreis in türkische Währung in einer bestimmten Bank tauschen und diese gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung beim Grundbuchamt vorlegen. 

Leider hatten örtliche Grundbuchämter bei Schenkung/Erbschaft von vorübergehend eingereisten ausländischen Erben, die hier nicht gemeldet sind und auch kein Geld auf einer türkischen Bank hatten,  im Februar, als das Gesetz erschien,  erhebliche Probleme gemacht und man wollte von den Erben, die ja nicht kaufen, sondern die Immobilie kostenlos erben,  trotzdem den kompletten Wert vom Grundbuch wie bei einem Kauf umgetauscht haben und verlangte von den Erben die Devisenumtauschbescheinigung. Ein Fall ist mir in Dalaman namentlich bekannt. Es war ein Chaos, denn wer hat bei einer Grundbuchüberschreibung als Erbe so viel Geld dabei. Zudem entsteht ein erhablicher Verlust beim Rücktausch, denn wer benötigt, ohne dass er hier lebt, Türkische Lira? Ein Erbe oder Beschenkter kauft nicht und hat diesen Betrag nicht zur Verfügung. 

Deshalb meine Bitte bei Schenkung oder Erbe: Bereits VOR der Einreise in die Türkei mithilfe eines türkisch sprechenden Übersetzers  ersteinmal telefonisch Informationen beim zuständigen Grundbuchamt einholen - vermutlich hat es sich bereits beruhigt und jeder weiß, dass es nicht logisch ist. Jedoch immer vorher den Schaden begrenzen.

Quelle: emlakkulisi


Hier gehts zu meinen Büchern mit Klick aufs Foto: