Türkei Bauen: Alter und neuer Nachbar - Streitigkeiten entlang der Baugrenzen können teuer werden

Maschendrahtzaun-Mentalität gibt es auch in der Türkei - ich habe oder der neue Nachbar hat Baugrenzen nicht eingehalten - was kann passieren? 

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Gebäude/Garagen/Geräteschuppen/Pools  - gesetzliche Abstände zum Nachbarn unbedingt einhalten!

Generell gilt in den türkischen Baugesetzen, dass Gebäude (auch feststehende Gartenhäuser/Garagen/Geräteschuppen/Pools) nicht näher als  3 Meter seitlich von der Nachbargrenze gebaut werden dürfen. Nach vorne 5 Meter von der Baugrenze, nach hinten meistens 3.50 Meter.  Früher war es so, dass diese "kleinen" Bausünden gewohnheitsmässig nach der offiziellen Hausabnahme verwirklicht wurden. Doch manche vergaßen im Eifer, den angrenzenden Nachbarn zu fragen. Denn das MUSS er unbedingt tun. 

Sagt der Grenznachbar nein, darf nichts errichtet werden. Handelt es sich um ein Grundstück mit Stockwerkseigentum , sprich zwei oder mehr Häuser wie eine Anlage, müssen nur die Aussengrenzen zum fremden Nachbarn beachtet werden, jedoch nicht die innerhalb der og. Grenzen der zur Site gehörenden Hausgrenzen. Es betrifft nur die Grenzen zu fremden Bauparzellen der Nachbarschaft.  

Im Streitfall, wenn man sich überhaupt nicht einigen kann, hat der  Nachbar, der vor dem Bau von Garage oder Gartenhaus an seiner Grenze nicht gefragt wurde, das Recht, diese illegal gebauten Gebäude mit offizieller Anzeige auf Kosten des "Sünders" abreissen zu lassen. Oder man einigt sich darauf, dass der neue Nachbar auch an diese Mauergrenze bauen kann, schließlich kommt es im Endeffekt billiger als der Abriss und Neubau innerhalb seiner Grenzen. 

Passiert jedoch dass zu den Gebäuden auch noch die Gartenmauer involviert ist, was ich im nächsten Absatz beschreibe, sollte man unbedingt eine beiderseitige Einigung herbeiführen. 

Gartenmauern müssen komplett im eigenen Grundstück des Erbauers stehen!   

Manchmal ergibt es sich auch, ohne dass der betroffene Bauherr etwas ahnt,  dass man ein Grundstück zum Bau erwirbt, welches an einer oder zwei Seiten bereits Gartenmauern besitzt, die die bereits ansässigen Nachbarn fertig gebaut haben. Dabei kommt es auch öfter vor, dass gewohnheitsmässig die auftragnehmende Firma automatisch die Mauer direkt auf die Grenze baut, so dass eine Hälfte im gekauften Grundstück steht. Was nicht sein darf, passiert jedoch. Dadurch entstehen oft große Zerwürfnisse zwischen den alten und neuen Nachbarn, die sich hier jedoch verständigen müssen. 

Was sagt das Gesetz:

Gesetzlich ist es einfach so, dass der neue Besitzer alle Mauern, die bereits seinem Grundstück stehen, per Anzeige abreissen lassen kann - die Kosten trägt logischerweise dann derjenige,der die Mauer nicht richtig gebaut hat. 

Natürlich ist es von der Logik her, völliger Unsinn, zwei Gartenmauern Rücken an Rücken auf je ein Grundstück zu bauen. Es gibt aber bekanntlich eigensinnige Menschen, die nach deutscher Manier ständig auf Streit mit den Nachbarn aus sind. 

Darunter gibt solche, die aus Langeweile, Gehässigkeit oder sonstigen unerfindlichen Gründen immer und jeden Mist  sofort den Behörden melden. Dann gibt es noch die anderen, die erst friedlich sind, ihre Ruhe haben wollen und gar nichts dagegen haben. Wenn aber der alte Nachbar aus unerfindlichen Gründen sinnlosen  Streit anfangen sollte, weil er denkt, er war zuerst da und hat deswegen alles Recht der Welt,  könnte es durchaus passieren, dass der neue Nachbar dem anderen dann zeigt, wer am längeren Hebel sitzt und dann tut es richtig weh. 

Deshalb - sollten Sie in einer Gegend bauen, in der  Sie die ersten mit einer Gartenmauer sind - gehen Sie auf Nummer sicher, lassen Sie nochmals ausmessen und die Grenzen bestimmen, so dass alles auf Ihrer Seite gebaut wird und auch kein Überhang durch einen breiteren Abschluss der Mauer im Nachbargrundstück hängt. 

Es könnte teuer werden, wenn sich der neue Nachbar nur deshalb beschwert, weil Sie Streit lieben. Abrisskosten und wenn sie es nicht wie in Amerika offen haben wollen - neue Mauerkosten.  

Ist das Kind bereits  in den Brunnen gefallen und sie haben aber einen guten Draht zum Nachbarn, dürfte das alles nicht wirklich schlimm sein, wenn jeder an seiner Mauerseite machen kann, was er möchte. Ansonsten empfehle ich jedem im Vorfeld schon, solchen Dingen aus dem Weg zu gehen, indem man nochmal ausmessen lässt und sicher geht, dass alles dort steht, wo es gesetzlich auch genehmigt wurde. Es könnte sonst unter Umständen teuer werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es immer nach Wunsch geht, sondern auch mal ins Auge.