Türkei: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Einkommen aus dem Ausland 2026

Die Meldung von Ende April 2026 „20 Jahre steuerfrei in der Türkei“ -  gibt es das Gesetz schon?

Kurz gesagt - nein – (noch) nicht. Es gibt politische Diskussionen und mögliche Steueranreize für Investoren. ABER es gibt noch kein bestätigtes Gesetz für komplette Steuerfreiheit!

Es geistern gerade ganz viele Infos unter Auswandern herum - deswegen habe ich einmal alles über das Doppelbesteuerungsabkommen zusammengesucht. Vorab: Bitte immer einen Steuerberater fragen, wie Euer Fall aussieht - das hier sind nur Fakten, keine Beratung!!! 




Türkei: So funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Einkommen aus dem Ausland

Immer mehr Deutsche wandern in die Türkei aus und arbeiten online – als Freelancer, Remote-Angestellte oder mit eigenem Business. Doch eine der wichtigsten Fragen bleibt:

Wo muss ich eigentlich Steuern zahlen – in Deutschland oder in der Türkei?

Die Antwort liefert das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Was ist das DBA zwischen Deutschland und der Türkei?

Das DBA regelt, dass du nicht doppelt Steuern zahlen musst.

Stattdessen wird festgelegt:

  • welches Land dein Einkommen besteuern darf

  • und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird

Grundregel:
Der Staat, in dem du lebst und arbeitest, darf in den meisten Fällen dein Einkommen besteuern.

Wohnsitz nur in der Türkei – was bedeutet das konkret?

Wenn du:

  • keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast

  • deinen Lebensmittelpunkt in der Türkei hast

dann bist du in der Türkei unbeschränkt steuerpflichtig

Das heißt:

Die Türkei besteuert dein weltweites Einkommen

Deutschland darf nur noch in bestimmten Fällen zugreifen

Welche Online-Einkommen sind betroffen?

1. Freelancer & Selbstständige

Typische Berufe:

  • Texter

  • Designer

  • Coaches

  • virtuelle Assistenten

Besteuerung erfolgt meist vollständig in der Türkei

2. Remote-Angestellte

Wenn du für eine deutsche Firma arbeitest, aber in der Türkei lebst ist entscheidend:

Wo arbeitest du physisch?

 Arbeit in der Türkei bedeutet: Türkei besteuert
Deutschland kann trotzdem zunächst Lohnsteuer einbehalten

Lösung: Steuererklärung + DBA-Regelung anwenden

3. Einnahmen in Euro aus Deutschland

Viele denken: „Ich bekomme Geld aus Deutschland → also muss ich dort Steuern zahlen“

Falsch! Entscheidend ist nicht das Konto sondern dein Arbeitsort

Arbeit in der Türkei = Steuerpflicht in der Türkei

4. Social Media & Influencer

Einnahmen aus:

  • Werbung

  • Kooperationen

  • Affiliate Links

gelten als selbstständige Einkünfte

Besteuerung: Türkei (bei Wohnsitz dort)

5. Amazon KDP & digitale Produkte

  • Bücher

  • Onlinekurse

  • digitale Downloads

ebenfalls: Steuerpflicht in der Türkei

Verkauf von physischen Waren – Sonderfall

Hier wird es komplizierter: 

Ohne Lager in Deutschland

  • Dropshipping oder Versand aus Türkei

Besteuerung: Türkei

Mit Lager (z. B. Amazon FBA in Deutschland)

Es entsteht eine sogenannte Betriebsstätte

Folge:

  • Deutschland darf Gewinne besteuern

  • Türkei rechnet ggf. an

Hobby-Einnahmen & Kleingewerbe in der Türkei

Viele Auswanderer starten klein, z. B.:

  • Etsy-Shops

  • Handarbeit

  • kleine Onlineverkäufe

In der Türkei gibt es eine Freigrenze
(aktuell ca. 47.000 TL jährlich, Änderungen möglich)

darunter:

  • oft steuerfrei oder vereinfacht

darüber:

  • normale Steuerpflicht

Wichtig: Datenaustausch zwischen Deutschland und Türkei

Banken melden Daten automatisch

Das bedeutet:

Auch kleine Einnahmen können sichtbar sein

Ehrliche Angabe ist Pflicht


Gilt das für Auswanderer vor neuen Gesetzesplänen der Türkei?

Ja!

Das aktuelle DBA gilt unabhängig davon:

  • wann du ausgewandert bist

entscheidend ist:

  • dein aktueller Wohnsitz

  • deine Einkommensart

Für deutsche Auswanderer in der Türkei gilt:

Online-Einkommen wird meist in der Türkei versteuert
Deutschland spielt nur noch eine Nebenrolle
das DBA schützt dich vor Doppelbesteuerung

Aber:

Steuern ganz vermeiden?  Das funktioniert nicht

Tipp zum Schluss

Das Steuerrecht zwischen zwei Ländern ist komplex.

 Gerade bei:

  • Online-Business

  • mehreren Einkommensquellen

  • oder Firmenstrukturen

Holt Euch professionelle Beratung! 


Wer pendelt mit Aufenthaltserlaubnis zwischen DE und TR oder nur ohne Aufenthaltserlaubnis 90 Tage am Stück bleibt - für diejenigen gilt folgendes: 

a) Der Pendler zwischen Deutschland & Türkei mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei


Situation: Aufenthalt in beiden Ländern und meistens:

Wohnung in Deutschland

Aufenthaltserlaubnis in der Türkei

Schlüsselbegriff: Mittelpunkt der Lebensinteressen

Das DBA entscheidet anhand:

  • Wohnsitz
  • Familie
  • Aufenthaltsdauer
  • wirtschaftliche Bindungen

Typische Szenarien

Fall 1: Lebensmittelpunkt Deutschland

Steuerpflicht: Deutschland

auch wenn du viel Zeit in der Türkei verbringst 

Fall 2: Lebensmittelpunkt Türkei

Steuerpflicht: Türkei

auch wenn:

  • du noch Kontakte / Wohnung in Deutschland hast

Fall 3: Unklar / 50-50

Dann greift die DBA-Tie-Breaker-Regel:

Reihenfolge:

  1. ständiger Wohnsitz
  2. engere persönliche Beziehungen
  3. gewöhnlicher Aufenthalt
  4. Staatsangehörigkeit

Typischer Fehler

Viele denken: „Ich bin halb hier, halb da → ich zahle nirgendwo Steuern“

Das stimmt nicht!

Du bist immer irgendwo steuerpflichtig 

Extra wichtig für Pendler:

Deutschland kann dich weiter als steuerpflichtig einstufen - besonders bei:

Wohnsitzmeldung

Familie

Einkommen aus Deutschland


b) 90 Tage in der Türkei arbeiten (Wohnsitz in Deutschland) Das ist kein echtes Auswandern, sondern  „temporäres Remote Arbeiten“

Situation:

  • Wohnsitz bleibt in Deutschland
  • Aufenthalt in der Türkei unter 183 Tagen (z. B. 90 Tage)
  • Online-Arbeit (Freelancer oder Angestellter)

Steuerlich entscheidend:

Du bleibst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig

Das bedeutet

  • dein weltweites Einkommen wird in Deutschland versteuert

Türkei in diesem Fall:

In der Regel keine Steuerpflicht in der Türkei, wenn

kein fester Arbeitsplatz / Büro

keine türkischen Kunden / Betriebsstätte

Sonderfall Angestellte

Wenn du für eine deutsche Firma arbeitest:

Deutschland behält Besteuerungsrecht weil

  • Arbeitgeber in Deutschland
  • Aufenthalt kurzzeitig


Dieser Text ist keine steuerliche Beratung - diese kann nur ein Steuerberater vornehmen!