Türkei: Verwirrung um drastisch gestiegene Gebühren für Aufenthaltstitel
Große Verunsicherung unter Auswanderern und Langzeitresidenten in der Türkei -in den vergangenen Tagen sorgten Berichte über drastisch gestiegene Gebühren für Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnisse (Ikamet) für Aufregung – insbesondere in sozialen Netzwerken und einschlägigen Expat-Gruppen.
Hohe Beträge im Online-System
angezeigt
Ausgangspunkt der Diskussion waren Angaben der türkischen Beratungsfirma 3BKurumsal Danışmanlık. Demnach wurden bereits ab dem 28. April 2026 im offiziellen Online-Antragssystem der Göç İdaresi
Başkanlığı deutlich höhere Gebühren ausgewiesen.
So habe der angezeigte Betrag für eine einjährige Aufenthaltserlaubnis bei
rund 30.147 TL gelegen. Für zweijährige Genehmigungen wurden aus
verschiedenen Regionen, darunter Muğla und Antalya, sogar Zahlungen von über
50.000 TL berichtet.
Die Antragstellung für Aufenthaltstitel erfolgt in der Türkei
ausschließlich digital. Erst am Ende des Online-Prozesses wird der individuell
zu zahlende Betrag berechnet und angezeigt, der anschließend an die zuständigen
Behörden zu entrichten ist.
Keine offizielle Bestätigung –
aber zahlreiche Erfahrungsberichte
Eine offizielle Stellungnahme zu den plötzlich gestiegenen Beträgen lag zunächst nicht vor.
Die oben erwähnte Beratungsseite hatte daher bereits im Vorfeld empfohlen, die
im System angezeigten Gebühren vor jeder Zahlung sorgfältig zu prüfen.
Parallel dazu berichteten mehrere türkische Anwaltskanzleien und
Beratungsportale für Ausländer, die Antragstellern bei Onlineanträgen
begleiten, über eine mögliche Gebührenerhöhung zum 1. Mai 2026, was die Unsicherheit zusätzlich verstärkte. Da die
erhöhten Beträge tatsächlich im Antragssystem angezeigt wurden, gingen viele
Betroffene von einer bereits beschlossenen Anpassung aus.
Behörde widerspricht Berichten
über Erhöhung
Am 30. April 2026 reagierte die Migrationsbehörde Göç İdaresi
Başkanlığı schließlich mit einer offiziellen Stellungnahme.
Wörtlich: 30. April 2026. Aufgrund öffentlicher Berichte über eine mögliche Erhöhung der Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen sieht sich unser Präsidialamt veranlasst, eine Stellungnahme abzugeben. Die Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen werden jährlich vom Finanzministerium gemäß Gesetz Nr. 492 über Gebühren festgelegt. Daher hat sich an den Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen nichts geändert. Sie können die Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen über folgenden Link einsehen: https://www.goc.gov.tr/belge-bedeli-ve-harc-miktari
Ursache weiterhin unklar
Trotz der behördlichen Klarstellung bleibt offen, warum Antragstellern im
Online-System zwischenzeitlich deutlich höhere Beträge angezeigt wurden – und
in einigen Fällen offenbar auch tatsächlich gezahlt werden mussten.
Beobachter halten einen technischen Fehler oder eine kurzfristige
Umstellung im Berechnungssystem für möglich. Eine abschließende Erklärung
seitens der Behörden steht bislang jedoch aus.
Verunsicherung bleibt
Für viele in der Türkei lebende Ausländer hat die Situation zu erheblicher
Verunsicherung geführt. Sollten sich die im System angezeigten Beträge
dauerhaft bestätigen, würde dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für
Antragsteller bedeuten.
Bis zur endgültigen Klärung gilt daher weiterhin: Antragsteller sollten die im Online-System angezeigten Gebühren vor jeder
Zahlung genau prüfen.
Anmerkung von mir:
Ein mir bekannter Übersetzer aus Alanya, Baris Tanriverdi, hat folgendes in seiner Facebook-Gruppe bekanntgegeben:
Wir haben soeben ein direktes Gespräch mit der Direktion der Migrationsbehörde geführt, da die im Internet veröffentlichten Informationen teilweise unklar waren. Dabei wurde uns offiziell bestätigt, dass die kürzlich eingeführten neuen Gebühren wieder zurückgenommen wurden.
Ab sofort gilt wieder die bisherige Gebührenregelung, so wie sie zuvor angewendet wurde.
Für diejenigen, die in den letzten Tagen bereits die erhöhten Gebühren beim Finanzamt bezahlt haben (in meinem Fall betrifft das aktuell 4–5 Kunden), gibt es ebenfalls eine Lösung:
Beim Termin erhalten sie ein entsprechendes Dokument, mit dem die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet werden können.

