Türkei 2026: Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte bei Wohnsitzgründung

 Update - das Gesetz wurde 

  • Vom türkischen Parlament (TBMM) verabschiedet: 21. Mai 2026.
  • Im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht und in Kraft getreten: 4. Juni 2026.
  • Die Regelung gilt rückwirkend für Personen, die ab 1. Januar 2026 in der Türkei steuerlich ansässig geworden sind. 

 




Das neue Steuermodell für Auslandseinkünfte wurde verabschiedet

Bereits im April 2026 wurde ein neues System bekannt gegeben, das eine 20-jährige Steuerbefreiung auf im Ausland erzielte Einkünfte für Personen vorsieht, die ihren Wohnsitz in die Türkei verlegen. 

Kern der Regelung: Wer nach einer Phase der Nicht-Ansässigkeit in die Türkei zieht, kann für bis zu 20 Jahre von der Steuer auf Auslandseinkommen befreit werden.

Besteuerung im Inland: Nur Einkünfte, die direkt aus türkischen Quellen stammen, unterliegen in diesem Zeitraum der türkischen Besteuerung.

Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer für begünstigte Personen wurde auf einen festen Satz von 1 % gesenkt (statt der üblichen progressiven Sätze von bis zu 10 %). 

Quelle: evrenozmen.com.tr


Hier die aktuellen Informationen zum neuen Gesetz: 

Das neue Gesetz in der Praxis rückwirkend ab 1. Januar 2026

Die praktische Anwendung hängt stark davon ab, welche Art von Einkommen du hast. Bei Renten, Dividenden, Vermietungseinkünften oder als Unternehmer mit ausländischen Gesellschaften können die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein. Außerdem spielen Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz) eine wichtige Rolle.


Was genau besagt das Gesetz?

Wer:

  1. in der Türkei steuerlich ansässig wird und
  2. in den letzten 3 Kalenderjahren davor weder einen Wohnsitz noch eine türkische Steueransässigkeit hatte,

kann für 20 Jahre von der türkischen Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte und Erträge befreit werden.

Welche Einkünfte sind steuerfrei?

Typische Beispiele:

  • Dividenden aus ausländischen Unternehmen
  • Zinsen auf ausländische Konten
  • Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland
  • Kapitalgewinne aus ausländischen Aktien oder anderen Vermögenswerten
  • Ausländische Renten (soweit sie als Auslandseinkünfte gelten)

Was bleibt steuerpflichtig?

Die Befreiung gilt nicht für türkische Einkünfte. Weiterhin in der Türkei steuerpflichtig sind beispielsweise:

  • Gehalt aus einer Tätigkeit in der Türkei
  • Mieteinnahmen aus türkischen Immobilien
  • Gewinne eines türkischen Unternehmens
  • Dividenden türkischer Gesellschaften
  • andere in der Türkei erzielte Einkünfte.

Was überhaupt zu "türkischen" Einkünften zählt, wenn Sie in die Türkei mit dem Laptop auswandern und hier ein Homeoffice betreiben, sollten sie unbedingt wissen, denn es ist nicht sooo einfach wie es erzählt wird und kann schwer ins Auge gehen: 

Hier bitte UNBEDINGT dazu lesen - denn viele Influenzer in Social Media erzählen aus Unwissenheit die Tatsachen nicht. Hauptsache Likes und Reichweite generiert

 - Der große Irrtum von völliger Steuerfreiheit in der Türkei -- hier weiterlesen--->


Gibt es weitere Vorteile?

Für Personen, die unter diese Regelung fallen, wurde außerdem die Erbschafts- und Schenkungssteuer während des Begünstigungszeitraums auf 1 % reduziert. 

DAS heißt jedoch nicht, dass man nicht in dem Land, aus dem die Einkünfte stammen, steuerfrei ist, es geht lediglich um doppelte Steuer und diese regelt zum Teil in Deutschland das Abkommen mit der Türkei schon seit es besteht. Siehe weiter unten im Text.  

Ergänzende Regelungen für Dienstleistungen aus der Türkei

Parallel zu dieser Neuregelung gibt es bereits bestehende und verschärfte Anreize für Personen, die von der Türkei aus Dienstleistungen für das Ausland erbringen (z. B. Softwareentwicklung, Datenanalyse oder Design): 

80 % Einkommensteuerbefreiung: Seit 2023 können 80 % der Gewinne aus solchen Exportdienstleistungen steuerfrei bleiben, sofern das Geld in die Türkei überwiesen wird.

0 % Umsatzsteuer (KDV): Rechnungen an ausländische Kunden für diese Dienstleistungen sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit. 

Wichtige Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Um von diesen Modellen zu profitieren, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

Residenzstatus: Man gilt steuerlich als ansässig, wenn man mehr als 183 Tage pro Jahr in der Türkei verbringt.

Geldtransfer: Für die 80 %-Befreiung bei Dienstleistungen ist es zwingend erforderlich, dass die Zahlungen auf ein türkisches Bankkonto eingehen.

Quellen: Vergi Merkezi / Mali Müşavirlik

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): 

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land bei grenzüberschreitenden Einkünften oder Vermögenswerten das Besteuerungsrecht hat. Ziel ist es, die mehrfache Besteuerung desselben Einkommens zu verhindern und eine faire Verteilung der Steueransprüche sicherzustellen

Trotz der türkischen Steuerfreiheit muss geprüft werden, ob das Herkunftsland (z. B. Deutschland) weiterhin Besteuerungsrechte geltend macht, insbesondere bei Einnahmen, Renten oder Mieteinnahmen aus dem Ausland. 

Quelle: evrenozmen.com.tr


Doppelbesteuerungsabkommen 

(Was das für Ausländer oder Einkünfte heißt - auf die blaue Überschrift klicken)

Die Türkei hat ein sehr weitreichendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das über 80 Länder umfasst. Dennoch gibt es eine Reihe von Staaten, mit denen kein spezifisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. 

Dazu gehören vor allem viele Länder in:

Teilen Afrikas

Lateinamerika (z. B. Nicaragua)

Südpazifik/Ozeanien

Einige karibische Staaten

Bestimmte Steueroasen (z. B. Bahamas, Cayman Islands, Anguilla, Bermuda) 

Wichtige Hinweise:

Die Türkei hat mit den wichtigsten Handelspartnern (Deutschland, USA, China, Russland, EU-Staaten) DBA abgeschlossen.

Die Republik Zypern (der südliche Teil) wird von der Türkei nicht anerkannt, weshalb hier kein reguläres DBA besteht.

Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht ein DBA, obwohl sie teilweise als Steueroase gelten. 

Hinweis: Da sich das Netzwerk von DBA durch Neuverhandlungen ständig ändert, ist eine Prüfung im Einzelfall über das türkische Finanzministerium oder die entsprechenden Botschaften notwendig.


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